
BUAK: Alle Infos zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse
Jeder Bauarbeiter in Österreich kennt die Situation: Der Urlaub ist planbar, die Abfertigung ein Rätsel. Die BUAK – Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse – ist die zentrale Stelle, die für genau diese Leistungen zuständig ist. Seit 1946 sorgt die auf dem BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, RIS – Bundesrecht) basierende Einrichtung dafür, dass Ansprüche von Bauarbeitern gesichert sind. In diesem Artikel erfahren Sie, was die BUAK leistet, wie Sie Ihre Ansprüche berechnen und welche Fristen Sie beachten müssen – von der Urlaubsverwaltung bis zur Abfertigung und dem Überbrückungsgeld.
Offizielle Bezeichnung: Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ·
Rechtsgrundlage: Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) ·
Zuständigkeit: Österreichische Bauwirtschaft
Kurzüberblick
- BUAK ist gesetzlich geregelt durch das BUAG (BUAK Home – gesetzliche Einrichtung)
- Zahlt Urlaubsentgelt, Abfertigung und Überbrückungsgeld (BUAK – Leistungen für Arbeitnehmer)
- Überbrückungsgeld seit 2014 verankert (BUAK – Überbrückungsgeld für Arbeitgeber)
- Genauer Berechnungsmodus für Abfertigung nach 30 Jahren (individuell je nach Beitragsgrundlage)
- Individuelle Voraussetzungen für die Einstufung als Schwerarbeit
- 1946: Gründung der BUAK
- 2002: Gründung der BUAK Betrieblichen Vorsorgekasse (BUAK BVK)
- Jährlich: Auszahlung Urlaubsgeld (meist Juni)
- Digitalisierung der Services: BUAK Login, App, Online-Abfrage der Abfertigung
- Vereinfachte Beantragung von Überbrückungsgeld (online möglich)
Die BUAK bündelt vier Leistungsbereiche: Urlaubsentgelt, Abfertigung, Überbrückungsgeld und Urlaubsabgeltung. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Eckdaten zusammen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Offizieller Name | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse |
| Rechtsform | Gesetzliche Einrichtung auf Basis des BUAG |
| Zuständig für | Bauwirtschaft in Österreich |
| Website | https://buak.at/ |
Was ist die BUAK?
Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung mit Sitz in Wien. Sie wurde 1946 gegründet und verwaltet die gesetzlichen Ansprüche von Bauarbeitern in Österreich – insbesondere Urlaubsentgelt, Abfertigung und Überbrückungsgeld. Grundlage ist das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG, RIS – Bundesrecht).
Die BUAK ist keine Versicherung, sondern eine gesetzliche Serviceinstitution. Sie rechnet die Beiträge der Arbeitgeber zentral ab und zahlt die Leistungen direkt an die Arbeitnehmer aus – ohne Umweg über den einzelnen Betrieb.
Welche Aufgaben hat die BUAK?
- Einhebung der Beiträge von Arbeitgebern (BUAK – Arbeitgeber-Service)
- Verwaltung der Urlaubskonten jedes Bauarbeiters
- Auszahlung von Urlaubsentgelt, Abfertigung, Urlaubsabgeltung und Überbrückungsgeld
- Beratung zu Ansprüchen via Hotline und Online-Portal
Ist BUAK Schwerarbeit?
Die BUAK selbst ist keine Einstufung von Schwerarbeit. Ob eine Tätigkeit als Schwerarbeit gilt, entscheiden die zuständigen Stellen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG, RIS). Die BUAK verlangt für das Überbrückungsgeld keinen Schwerarbeitsstatus – es gelten eigene Alters- und Beschäftigungswochenregeln (siehe unten).
Wie wird BUAK berechnet?
Die Höhe der Leistungen hängt von der Beitragsgrundlage und der Dauer der Beschäftigung ab. Drei Faktoren sind entscheidend: die Zahl der BUAG-Beschäftigungswochen, der kollektivvertragliche Stundenlohn und das Lebensalter bei Antragstellung.
Wie viele Urlaubstage habe ich pro Monat bei der BUAK?
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem BUAG. Für jeden vollen Beschäftigungsmonat erwirbt ein Bauarbeiter Anspruch auf 2,08 Tage Urlaub (25 Arbeitstage gerechnet). Bei einer 5-Tage-Woche sind das 25 Urlaubstage pro Jahr. Die genaue Berechnung erfolgt automatisch über die BUAK-Konten (BUAK – Urlaubsentgelt für Arbeitnehmer).
Die ungefähre jährliche Zahl von 25 Arbeitstagen spiegelt die durchschnittliche Betriebspraxis wider.
Wie hoch ist die Abfertigung beim BUAK?
Die Abfertigung „Alt“ (für vor dem 1.1.2003 begonnene Dienstverhältnisse) wird nach Dienstjahren gestaffelt. Die BUAK zahlt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Abfertigung aus. Die Höhe beträgt nach 10 Dienstjahren das 3-fache des monatlichen Entgelts, nach 15 Jahren das 4-fache, nach 20 Jahren das 6-fache und nach 25 Jahren das 9-fache. Für die „Neu“-Abfertigung (BUAK BVK ab 2002) gilt das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) – die BUAK BVK verwaltet diese Beiträge separat (BUAK BVK – betriebliche Vorsorgekasse).
Die Abfertigung „Alt“ wird nur fällig, wenn der Arbeitnehmer kündigt oder der Arbeitgeber kündigt – nicht bei einvernehmlicher Auflösung ohne wichtigen Grund. Prüfen Sie vor Austritt Ihren genauen Anspruch über das BUAK-Portal.
Die Tabelle zeigt die Abfertigungssätze für die Alt-Abfertigung:
| Dienstjahre | Abfertigung (Monatsentgelte) |
|---|---|
| 3 | 2 |
| 5 | 3 |
| 10 | 3 |
| 15 | 4 |
| 20 | 6 |
| 25 | 9 |
Wann zahlt die BUAK aus?
Die Auszahlungszeitpunkte sind gesetzlich festgelegt. Das Urlaubsentgelt wird in der Regel einmal jährlich im Juni ausbezahlt – pünktlich zur Urlaubssaison. Die Abfertigung wird fällig, sobald das Dienstverhältnis endet und die Voraussetzungen erfüllt sind (BUAK – Abfertigung für Arbeitnehmer).
Wann wird die Abfertigung von der BUAK ausgezahlt?
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen Sie die Abfertigung nicht extra beantragen – die BUAK leitet die Zahlung automatisch an die gemeldete Bankverbindung weiter. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen (BUAK – Abfertigung Alt).
Wann kann ein Bauarbeiter in Pension gehen?
Das Pensionsantrittsalter für Bauarbeiter richtet sich nach dem ASVG. Die BUAK selbst entscheidet nicht über die Pension. Wer aber das Überbrückungsgeld beziehen möchte, muss mindestens 58 Jahre alt sein (BUAK FAQs Überbrückungsgeld 2024 (PDF, S. 2)).
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um BUAK-Überbrückungsgeld zu erhalten?
Das Überbrückungsgeld ist eine besondere Leistung der BUAK für ältere Bauarbeiter, die ihren Job verlieren und nicht sofort eine neue Stelle finden. Es soll die Zeit bis zur Pension überbrücken. Die Regeln sind komplex – drei Hauptkriterien entscheiden über den Anspruch (BUAK – Überbrückungsgeld für Arbeitnehmer):
- Mindestalter: 58 Jahre (bei Antragstellung)
- Beschäftigungswoche: Nach Vollendung des 40. Lebensjahres müssen mindestens 520 BUAG-Wochen vorliegen; nach Vollendung des 56. Lebensjahres mindestens 30 Wochen
- Einmaligkeit: Der Anspruch besteht nur einmal im Leben
Die maximale Bezugsdauer beträgt 18 Monate. Die Höhe wird berechnet aus dem 169,5-fachen des kollektivvertraglichen Stundenlohns, der in den letzten 260 Wochen überwiegend galt. Auszahlung erfolgt monatlich am 1. des Folgemonats (BUFAK FAQs Überbrückungsgeld 2024 (PDF)).
Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Bezugsbeginn gestellt werden. Sie können aber bis zu sechs Monate im Vorhinein einreichen. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie den Anspruch für den gewünschten Startmonat.
Wie viel Abfertigung bekommt man nach 30 Jahren?
Für die Alt-Abfertigung gibt es keine feste Staffelung für 30 Jahre. Das System endet bei 25 Dienstjahren mit dem 9-fachen. Wer 30 Jahre erreicht, erhält also ebenfalls maximal 9 Monatsentgelte. Hinzu kommt möglicherweise die Überbrückungsabgeltung: Wer die Voraussetzungen für Überbrückungsgeld erfüllt, aber stattdessen weiterarbeitet und in die Pension geht, bekommt einmalig 50 % des nicht in Anspruch genommenen Überbrückungsgeldes (WKO – Überbrückungsabgeltung für Bauarbeiter).
Wie kann ich meine Abfertigung beim BUAK abfragen?
Die BUAK bietet einen Online-Service namens „BUAK Login“ an. Damit können Sie jederzeit Ihren aktuellen Urlaubsstand, Ihre Abfertigungsansprüche und Ihr Überbrückungsgeld einsehen.
- Registrierung auf buak.at mit Ihrer Sozialversicherungsnummer
- Einloggen und persönliche Daten prüfen
- Abfrage der Abfertigung: Der Betrag wird übersichtlich angezeigt
- Urlaubsgeld-Berechnung: online möglich
Der Vorteil: Sie müssen das Büro nicht aufsuchen und erhalten eine Echtzeit-Übersicht Ihrer Ansprüche.
Kann ich meinen Resturlaub vom BUAK auszahlen lassen?
Ja, bei Austritt aus dem Baugewerbe wird der nicht konsumierte Urlaub durch die BUAK als Urlaubsabgeltung ausbezahlt. Der Betrag errechnet sich aus den offenen Urlaubstagen multipliziert mit dem durchschnittlichen Entgelt. Die Auszahlung erfolgt automatisch nach Meldung des Dienstgebers (BUAK – Urlaubsabgeltung).
Prüfen Sie vor Austritt immer Ihr Urlaubskonto online. Nicht genommene Urlaubstage verfallen nicht – sie werden mit der Abfertigung gemeinsam ausgezahlt.
Zeitleiste: BUAK – Meilensteine
- 1946: Gründung der BUAK als gesetzliche Einrichtung
- 2002: Gründung der BUAK BVK für die „Neu“-Abfertigung
- 2014: Einführung des Überbrückungsgeldes als neuer Leistungsbereich
- Jährlich (Juni): Auszahlung des Urlaubsentgelts
Die BUAK hat sich über 75 Jahre von einer reinen Urlaubskasse zu einer umfassenden Serviceinstitution entwickelt – mit eigenem Vorsorgezweig und sozialer Absicherung für ältere Bauarbeiter.
Bestätigte Fakten und offene Fragen
Bestätigte Fakten
- BUAK gesetzlich geregelt (BUAG, RIS – Bundesrecht)
- Zahlt Urlaubsgeld, Abfertigung, Überbrückungsgeld (BUAK – Arbeitnehmer-Service)
- Überbrückungsgeld seit 1. Jänner 2014 (BUAK – Überbrückungsgeld)
- Maximale Bezugsdauer 18 Monate (BUAK – Überbrückungsgeld)
- Höhe: 169,5-facher Stundenlohn (BUAK – Überbrückungsgeld)
- Antragsfrist: spätestens 2 Monate vor Bezug (BUAK FAQs 2024)
- Überbrückungsabgeltung: 50 % des nicht bezogenen Überbrückungsgeldes (WKO – Überbrückungsabgeltung)
Was unklar ist
- Individuelle Abfertigungshöhe nach 30 Jahren (abhängig von persönlicher Beitragsgrundlage)
- Einstufung als Schwerarbeit (nicht durch BUAK, sondern Pensionsversicherungsträger)
- Genauer Berechnungsmodus bei variablen Stundenlöhnen
Stimmen zur BUAK
„Wir sind eine auf gesetzlicher Basis eingerichtete Serviceinstitution für die österreichische Bauwirtschaft.“
– BUAK (Selbstbeschreibung)
„Die Überbrückungsabgeltung gebührt einmalig bei Antritt einer Alterspension und beträgt 50 Prozent des nicht in Anspruch genommenen Überbrückungsgeldes.“
Die BUAK sichert drei zentrale Leistungen: das jährliche Urlaubsentgelt, die Abfertigung bei Austritt und das Überbrückungsgeld vor der Pension. Wer die Alters- und Wochenfristen kennt und den Online-Service nutzt, hat seine Ansprüche jederzeit im Griff. Für den Bauarbeiter, der seinen Austritt plant, ist die Entscheidung klar: Prüfen Sie Ihr BUAK-Konto frühzeitig, stellen Sie Anträge fristgerecht und lassen Sie sich nicht von unklaren Berechnungen abschrecken – die BUAK informiert transparent, und eine telefonische Beratung klärt offene Fragen schnell.
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Häufig gestellte Fragen
Ist BUAK Schwerarbeit?
Nein, die BUAK selbst ist keine Schwerarbeitsregelung. Ob eine Tätigkeit als Schwerarbeit gilt, prüft die zuständige Pensionsversicherungsanstalt nach dem ASVG. Das Überbrückungsgeld hat eigene Kriterien (Alter 58+, Beschäftigungswochen) – ohne Schwerarbeitsnachweis.
Wie beantrage ich Überbrückungsgeld bei der BUAK?
Sie füllen das Formular auf der BUAK-Website aus oder reichen es persönlich ein. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Bezugsbeginn bei der BUAK einlangen. Sie können bis zu sechs Monate vorher beantragen (BUAK FAQs 2024).
Welche Unterlagen brauche ich für die Abfertigung?
Die Abfertigung wird automatisch von der BUAK berechnet – Sie brauchen nichts einzureichen. Der Arbeitgeber meldet die Beendigung. Für die Auszahlung muss Ihre aktuelle Bankverbindung bei der BUAK gemeldet sein (BUAK – Abfertigung).
Wann endet der Urlaubsanspruch bei der BUAK?
Der Urlaubsanspruch verfällt nicht. Bei Austritt wird nicht genommener Urlaub als Urlaubsabgeltung ausbezahlt. Auch bei Pensionierung oder Tod des Arbeitnehmers kann der Resturlaub abgegolten werden (BUAK – Urlaubsabgeltung).
Wie funktioniert der BUAK Login?
Gehen Sie auf buak.at und klicken Sie auf „Login“. Sie registrieren sich mit Ihrer Sozialversicherungsnummer und einer persönlichen PIN. Nach Freischaltung sehen Sie Ihre Urlaubskonten, Abfertigungsansprüche und können Änderungen vornehmen.
Was ist der Unterschied zwischen BUAK und BUAK BVK?
Die BUAK verwaltet die klassische Abfertigung („Alt“) und das Überbrückungsgeld. Die BUAK BVK ist eine eigene Vorsorgekasse, die seit 2002 die Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge („Neu“-Abfertigung) verwaltet. Beide gehören zur gleichen Gruppe, haben aber getrennte Aufgaben (BUAK BVK – betriebliche Vorsorgekasse).