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Finanzamt Wiener Neustadt: Kontakt, Öffnungszeiten & Services

Oliver Freddie Morgan Thompson • 2026-06-06 • Gepruft von Oliver Weber

Wer schon einmal vor verschlossenen Türen eines Finanzamts stand, kennt das Gefühl: Man braucht eine Auskunft, aber die Öffnungszeiten passen nicht. Das Finanzamt Wiener Neustadt setzt deshalb auf eine klare Trennung zwischen Selbstbedienung, telefonischer Beratung und persönlichen Terminen.

Bundesland: Niederösterreich ·
Adresse: Grazer Straße 95, 2700 Wiener Neustadt ·
Telefon (Privatpersonen): 050 233 233 ·
Öffnungszeiten: Mo–Fr 7:30–12:00, Do bis 15:30 ·
Zuständig für: Neunkirchen und Wiener Neustadt

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Die genauen Kriterien, ab wann ein Verdacht für eine Kontenabfrage vorliegt, sind nicht öffentlich dokumentiert (Finanz.at – Zusammenfassung)
  • Ob die Finanzpolizei ihre Prüfschwerpunkte saisonal anpasst, ist nicht transparent belegt (BMF – Finanzpolizei)
  • Die genauen Zuständigkeitsgrenzen zwischen Finanzamt und Finanzpolizei sind im Detail nicht immer klar abgegrenzt (ORF Niederösterreich)
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht
  • Weitere Digitalisierung der Services: FinanzOnline wird stetig ausgebaut (FinanzOnline Portal)
  • Persönliche Vorsprache bleibt nur mit Termin – Trend zu komplett digitalen Prozessen (Bundesministerium für Finanzen)

Die wichtigsten Daten zum Finanzamt Wiener Neustadt in der Übersicht:

Sechs Schlüsseldaten zum Finanzamt Wiener Neustadt – auf einen Blick
Attribut Wert
Amtsbezeichnung Finanzamt Neunkirchen – Wiener Neustadt (FA33)
Bundesland Niederösterreich
Adresse Grazer Straße 95, 2700 Wiener Neustadt
Telefon Privatpersonen 050 233 233
Öffnungszeiten Mo–Fr 7:30–12:00, Do bis 15:30
Termin-Hotline 050 233 700

Wo ist das Finanzamt in Neunkirchen?

Das Finanzamt Neunkirchen – Wiener Neustadt (FA33) hat seinen Sitz nicht in Neunkirchen selbst, sondern in Wiener Neustadt. Die Adresse lautet Grazer Straße 95, 2700 Wiener Neustadt (BMF Serviceportal). Für Bürger aus Neunkirchen ist das der nächstgelegene Standort des Finanzamts. Die Stadt Wiener Neustadt liegt im Bundesland Niederösterreich und hat rund 45.000 Einwohner.

Welche Adresse hat das Finanzamt Wiener Neustadt?

Grazer Straße 95, 2700 Wiener Neustadt ist die offizielle Anschrift. Das Gebäude ist Teil eines Behördenzentrums und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Wie lautet die Telefonnummer?

Für Privatpersonen: 050 233 233. Für Unternehmer: 050 233 333. Die Termin-Hotline ist 050 233 700 (Bundesministerium für Finanzen).

Welche Öffnungszeiten gelten?

Der Selbstbedienungsbereich ist Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr geöffnet, donnerstags zusätzlich bis 15:30 Uhr. Beachten Sie: Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich – der Selbstbedienungsbereich dient der Abgabe von Unterlagen und Nutzung von Automaten.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Die Online-Terminbuchung über das BMF-Portal ist rund um die Uhr möglich unter bmf.gv.at/terminvereinbarung. Telefonisch ist die Termin-Hotline unter 050 233 700 Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 15:30 Uhr und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr erreichbar (Quelle: BMF – Ämter und Behörden).

Warum das wichtig ist

Ohne Termin bleibt die Tür verschlossen. Wer unangemeldet kommt, muss mit einer Abweisung rechnen – das spart Zeit, aber erfordert Planung.

Die klare Trennung zwischen Selbstbedienung und Terminvereinbarung hilft, Wartezeiten zu reduzieren, setzt aber voraus, dass Bürger ihre Anliegen frühzeitig planen.

Hat das Finanzamt Einblick in meine Bankkonten?

Diese Frage beschäftigt viele Steuerzahler. Grundsätzlich gilt: Das Finanzamt darf nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Kontodaten zugreifen.

Was kann das Finanzamt alles sehen?

Bei einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung kann das Finanzamt eine Kontenabfrage durchführen. Dabei sieht es Kontostände, Umsätze und Transaktionen – das ist rechtlich durch § 116 BAO gedeckt (Finanz.at – Erläuterung). Ohne Verdacht ist ein Blick auf Bankkonten nicht erlaubt.

Wann kontrolliert das Finanzamt das Konto?

Eine Kontenabfrage erfolgt in der Regel, wenn konkrete Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung vorliegen. Die genauen Auslöseschwellen sind nicht öffentlich – das macht die Situation für viele Bürger intransparent (Stiftung Warentest – Analyse).

Der Haken

Das Gesetz gibt dem Finanzamt weitreichende Befugnisse – doch die Praxis zeigt: Ohne konkrete Hinweise bleibt das Konto tabu. Der Graubereich liegt in der Definition des „begründeten Verdachts“.

Die fehlende Transparenz bei den Auslösekriterien führt zu Unsicherheit – Betroffene sollten im Zweifel professionelle Beratung suchen.

Wie kann ich FinanzOnline kontaktieren?

FinanzOnline ist das zentrale Portal für Steuererklärungen, Kontostand und Nachrichten. Der Kontakt läuft digital – aber es gibt klare Wege.

Wie kann man bei FinanzOnline eine Nachricht schreiben?

Innerhalb des Portals gibt es eine Nachrichtenfunktion. Nach der Anmeldung mit ID Austria oder Benutzername/Passwort können Sie direkt eine sichere Nachricht an Ihr Finanzamt senden. Die Antwort erfolgt ebenfalls verschlüsselt (FinanzOnline Portal).

Kann man eine E-Mail an das Finanzamt schicken?

Eine direkte E-Mail ohne Verschlüsselung wird aus Datenschutzgründen nicht empfohlen. Offiziell bietet das BMF ein Kontaktformular auf der Website an. Für technische Probleme mit FinanzOnline ist die Hotline 050 233 790 zuständig (Montag bis Freitag 8:00–17:00 Uhr) (BMF – Kontakt).

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nachricht über FinanzOnline senden

  1. Rufen Sie finanzonline.bmf.gv.at auf.
  2. Melden Sie sich mit Ihrer ID Austria oder Ihrem Benutzernamen an.
  3. Klicken Sie auf „Nachrichten“ im Menü.
  4. Wählen Sie „Neue Nachricht verfassen“.
  5. Geben Sie den Betreff und Ihre Nachricht ein – halten Sie die Anfrage kurz und präzise.
  6. Senden Sie die Nachricht ab. Die Antwort landet in Ihrem FinanzOnline-Postfach.

Eine persönliche Vorsprache ist nur mit vorhergehender Terminvereinbarung möglich.

– BMF – Bundesministerium für Finanzen

Das Finanzamt Neunkirchen – Wiener Neustadt ist telefonisch unter 050 233 233 erreichbar und bietet einen Selbstbedienungsbereich zu den genannten Öffnungszeiten.

Finanz.at – Steuerportal

Die Kombination aus digitalen und telefonischen Kontaktwegen deckt die meisten Anliegen ab – eine persönliche Vorsprache bleibt aber für komplexe Fälle notwendig.

FinanzOnline-Nutzer können Nachrichten sicher versenden und benötigen für persönliche Anliegen einen Termin – die digitale Kommunikation erspart den Gang zum Amt, erfordert aber eine ID Austria.

Was prüft die Finanzpolizei?

Die Finanzpolizei ist eine eigene Organisationseinheit im Bundesministerium für Finanzen. Sie kontrolliert die Einhaltung von Steuervorschriften – mit Schwerpunkt auf Schwarzarbeit und Sozialbetrug (BMF – Finanzpolizei). Die Beamten können Betriebe und Baustellen unangemeldet betreten und Unterlagen prüfen. Ihre Arbeit ergänzt die des Finanzamts, ist aber nicht identisch. Diese ergänzende Kontrollfunktion sorgt für eine zusätzliche Sicherheitsebene im Steuersystem.

In welchem Bundesland liegt Wiener Neustadt?

Wiener Neustadt liegt im Bundesland Niederösterreich. Die Stadt hat rund 45.000 Einwohner und ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Gemeinde Theresienfeld). Das Finanzamt ist für den gesamten Bezirk Neunkirchen und Wiener Neustadt zuständig. Die geografische Zuständigkeit deckt damit ein dicht besiedeltes Gebiet ab.

Bestätigte Fakten

  • Das Finanzamt befindet sich in der Grazer Straße 95, 2700 Wiener Neustadt (BMF Serviceportal, siehe oben)
  • Telefon für Privatpersonen: 050 233 233 (Bundesministerium für Finanzen, siehe oben)
  • Öffnungszeiten: Mo–Fr 7:30–12:00, Do bis 15:30 (BMF Serviceportal, siehe oben)

Diese drei Kernangaben sind durch die offiziellen Quellen des Bundesministeriums für Finanzen verifiziert.

Was unklar ist

  • Die genauen Auslösekriterien für eine Kontenabfrage sind nicht öffentlich (Stiftung Warentest)
  • Ob die Finanzpolizei ihre Prüfschwerpunkte je nach Branche ändert, ist nicht transparent (ORF Niederösterreich, siehe oben)
  • Die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Finanzamt und Finanzpolizei bei gemischten Prüfungen ist in der Praxis nicht immer eindeutig (BMF – Finanzpolizei, siehe oben)

Diese offenen Fragen zeigen, dass Bürger bei sensiblen Themen wie Kontenabfragen oder Prüfungen oft im Unklaren bleiben – hier besteht Aufklärungsbedarf seitens des Gesetzgebers.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Kontenabfrage?

Eine Kontenabfrage kann wenige Tage bis mehrere Wochen in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls. Das Finanzamt muss den Betroffenen informieren, sobald die Abfrage abgeschlossen ist.

Kann ich das Finanzamt auch persönlich besuchen?

Ja, aber nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Ohne Termin ist der Zutritt zum persönlichen Beratungsbereich nicht möglich.

Welche Unterlagen muss ich zu einem Termin mitbringen?

Bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis, alle relevanten Steuerunterlagen und ggf. Vollmachten mit. Eine genaue Liste erhalten Sie bei der Terminbuchung.

Ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich?

Ja, für die persönliche Vorsprache ist eine Terminvereinbarung verpflichtend. Der Selbstbedienungsbereich ist ohne Termin zugänglich.

Wie kann ich meine Steuererklärung einreichen?

Am einfachsten über FinanzOnline. Alternativ können Sie das Formular im Selbstbedienungsbereich abgeben oder per Post senden.

Was ist der Unterschied zwischen Finanzamt und Finanzpolizei?

Das Finanzamt ist für Steuerveranlagung und -erhebung zuständig. Die Finanzpolizei kontrolliert die Einhaltung von Steuervorschriften und bekämpft Schwarzarbeit und Sozialbetrug.

Kann ich das Finanzamt per Post kontaktieren?

Ja, die Briefadresse lautet: Finanzamt Neunkirchen – Wiener Neustadt, Grazer Straße 95, 2700 Wiener Neustadt. Bitte geben Sie Ihre Steuernummer an.



Oliver Freddie Morgan Thompson

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